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Allgemeine Geschäftsbedingungen

GeldStrategen Akademie · ZVR 1903259956
Sitz: Mödling · Adresse: Hauptstraße 39, 2340 Mödling
+43 2236 908119 · akademie@geldstrategen.at

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Lehrgänge, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Seminare, Workshops, Webinare, Online- und Hybridangebote, Prüfungen sowie ausdrücklich vereinbarte Bildungs- und Beratungsleistungen. Vertragspartner sind die GeldStrategen Akademie und die angemeldete Teilnehmerin beziehungsweise der angemeldete Teilnehmer. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.

2. Vertragsschluss

Anmeldungen sind verbindliche Angebote. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme in Textform zustande; eine automatisierte Empfangsbestätigung ist noch keine Annahme. Fachliche, gesetzliche oder organisatorische Teilnahmevoraussetzungen müssen in der Ausschreibung erkennbar sein. Die Teilnahmeberechtigung ist ohne Zustimmung der Akademie nicht übertragbar.

3. Leistungsgegenstand und Abgrenzung

Leistungsumfang, Termine, Lehrformen, Entgelt, Prüfungen und Abschluss ergeben sich aus Angebot, Lehrgangsplan, Prüfungsordnung und Vertragsbestätigung. Geschuldet ist fachgerechte Leistung, nicht ein bestimmter Lern-, Prüfungs-, Berufs-, Einkommens- oder Vermittlungserfolg. Interne Diplome und Zertifikate sind keine akademischen Grade und keine hoheitlichen Berufs- oder Gewerbeberechtigungen. Externe Befähigungsprüfungen sind nicht Teil des Lehrgangs, sofern dies nicht ausdrücklich anders und rechtlich zutreffend vereinbart wird.

4. Entgelte und Zahlung

Entgelte und Fälligkeit ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Mangels anderer Vereinbarung ist das Entgelt vor Leistungsbeginn fällig. Teil- oder Ratenzahlung bedarf einer Vereinbarung. Zahlungsverzug berechtigt nach Mahnung und angemessener Nachfrist zur Sperre noch nicht erbrachter Leistungen; gesetzliche Verzugszinsen und notwendige angemessene Betreibungskosten bleiben vorbehalten.

5. Storno außerhalb gesetzlicher Rücktrittsrechte

Soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wirksam erloschen ist, sind Stornierungen in Schriftform oder per E-Mail zu erklären. Mündliche Erklärungen, auch telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache, werden nicht als Stornierung entgegengenommen. Bis 28 Kalendertage vor Beginn ist das Storno kostenfrei; ab 27 Kalendertagen vor Beginn kann das vereinbarte Entgelt verlangt werden, soweit der Akademie unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Platzvergabe tatsächlich ein entsprechender Ausfall entsteht. Der Teilnehmerin beziehungsweise dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Eine einvernehmliche Umbuchung ist nach Maßgabe freier Plätze möglich.

6. Rücktritt von Verbraucherinnen und Verbrauchern

Bei Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäften besteht nach Maßgabe des FAGG grundsätzlich ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsschluss. Eine eindeutige Erklärung genügt; rechtzeitige Absendung wahrt die Frist. Beginnt eine Dienstleistung auf ausdrückliches Verlangen vor Fristablauf, ist bei Rücktritt nur der gesetzlich zulässige aliquote Betrag geschuldet. Ein Erlöschen des Rücktrittsrechts wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen beansprucht. Die gesetzliche Belehrung und das Musterformular werden gesondert auf dauerhaftem Datenträger bereitgestellt.

7. Digitale Inhalte und digitale Leistungen

Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten gelten die besonderen Voraussetzungen des FAGG und die Gewährleistungsregeln des VGG. Ein vorzeitiger Beginn, ein Verlust des Rücktrittsrechts und die Vertragsbestätigung werden nur in der gesetzlich vorgesehenen Form erklärt. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden.

8. Programmänderung und Absage

Sachlich gerechtfertigte Änderungen von Lehrenden, Zeit, Ort, Methode oder Plattform sind zulässig, wenn Wesen, Ziel und Zumutbarkeit der gebuchten Leistung gewahrt bleiben. Bei Mindestteilnehmerzahl, Krankheit, höherer Gewalt oder vergleichbaren wichtigen Gründen kann verschoben, gleichwertig umgestellt oder abgesagt werden. Bei vollständiger Absage ohne Ersatz wird der nicht erbrachte Anteil rückerstattet; zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

9. Teilnahme, Verhalten und Ausschluss

Teilnehmerinnen und Teilnehmer beachten Sicherheits-, Haus-, Plattform- und Prüfungsregeln. Bei schwerwiegendem oder fortgesetztem Verstoß kann nach verhältnismäßiger Prüfung verwarnt, vorläufig gesperrt oder aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Soweit möglich, ist vor einer endgültigen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei einem von der Teilnehmerin beziehungsweise dem Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss werden bereits erbrachte Leistungen und ein nachweisbarer Ausfall abgerechnet; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung des Platzes sind anzurechnen. Zwingende Rechte bleiben unberührt.

10. Anwesenheit, Mitarbeit und Toleranzsemester

Die in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung festgelegte Anwesenheit, aktive Mitarbeit und fristgerechte Erbringung der Prüfungsleistungen sind Voraussetzungen für den Abschluss. Werden erforderliche Mitarbeit oder Prüfungsleistungen bis zum regulären Lehrgangsende nicht erbracht, steht einmalig ein zusätzliches Toleranzsemester zu den bekannt gegebenen organisatorischen Bedingungen zur Verfügung. Die Akademie weist in Textform auf die konkreten offenen Leistungen beziehungsweise Defizite hin und setzt eine angemessene Nachfrist. Erst wenn diese Nachfrist im Toleranzsemester fruchtlos abläuft, endet der Lehrgangsvertrag automatisch. Bereits erbrachte Leistungen und ein nachweisbarer Ausfall bleiben zu vergüten; ersparte Aufwendungen und zwingende Ansprüche werden berücksichtigt.

11. Prüfungen, Prüfungsunterlagen und Duplikate

Zulassung, Bewertung, Wiederholung und Abschluss richten sich nach der vor Vertragsschluss zugänglichen Prüfungs- beziehungsweise Lehrgangsordnung. Ein Nichterscheinen zu einem vereinbarten Prüfungstermin kann als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet werden, wenn kein rechtzeitig nachgewiesener wichtiger Grund vorliegt. Originale oder Kopien der Prüfungsunterlagen werden nicht herausgegeben. Eine Einsichtnahme ist nur vorgesehen, soweit sie die Prüfungsordnung ausdrücklich einräumt oder zwingendes Recht dies verlangt. Prüfungsunterlagen werden grundsätzlich sechs Monate nach endgültiger Feststellung des Prüfungsergebnisses im Sinne der Benotung vernichtet, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, kein anhängiges Überprüfungs- oder Beschwerdeverfahren und kein konkretes Beweissicherungsinteresse entgegenstehen. Gesetzliche Auskunfts-, Betroffenen- und Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben unberührt. Duplikate werden bei gesicherter Identität und vorhandener Dokumentation gegen den vorab bekannt gegebenen angemessenen Kostenersatz erstellt.

12. Praxisintegrierte Formate

Hospitationen, Mentorings, Fallarbeit und praktische Erprobungen dienen Ausbildungszwecken. Daraus entsteht kein Anspruch auf Beschäftigung, Einkommen, selbständige Tätigkeit, Kundenvermittlung, Prüfungserfolg oder Gewerbeberechtigung. Tätigkeiten dürfen nur im jeweils rechtlich zulässigen Rahmen und unter der vorgesehenen Aufsicht erfolgen.

13. Urheberrecht und Lehrunterlagen

Lehr- und Prüfungsunterlagen dürfen nur persönlich für die gebuchte Ausbildung genutzt werden. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Upload, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung bedürfen der Zustimmung des Rechteinhabers, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht. Unzulässige Aufzeichnungen von Unterricht, Prüfungen oder Personen können Unterlassungs-, Sperr- und Schadenersatzansprüche auslösen.

14. Online- und Hybridangebote

Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen Endgerät, Internetzugang und eigene IT-Sicherheit bereit. Für Störungen außerhalb des Einflussbereichs haftet die Akademie nur nach den gesetzlichen Regeln. Bei wesentlichen, von der Akademie zu vertretenden Störungen wird eine angemessene Ersatzleistung angeboten.

15. Haftung

Für Personenschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gilt die gesetzliche Haftung. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte nicht beschränkt. Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei reinen Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist. Ausbildungserfolg, externe Prüfung, Berufsberechtigung und wirtschaftlicher Erfolg werden nicht garantiert.

16. Datenschutz, Kommunikation und Werbung

Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Grundlagen verarbeitet. Eine Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in Werbung, Newsletter, Foto- oder Videoveröffentlichung. Solche Einwilligungen werden, soweit erforderlich, gesondert eingeholt. Erklärungen an die Akademie können an akademie@geldstrategen.at gerichtet werden.

17. Laufzeit, Abbruch und vorzeitige Beendigung

Der Vertrag endet mit vollständiger Leistung oder nach Maßgabe der Klausel über das Toleranzsemester. Bricht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer den Lehrgang aus Gründen aus der eigenen Sphäre ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für den reservierten Lehrgangsplatz. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Platzvergabe. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat die für eine solche Anrechnung maßgeblichen Tatsachen sowie einen fehlenden oder wesentlich geringeren Ausfall konkret zu behaupten und nachzuweisen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Das Recht beider Seiten zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sagt die Akademie den Lehrgang ohne gleichwertige Ersatzleistung ab, wird der auf nicht erbrachte Leistungen entfallende Entgeltanteil rückerstattet.

18. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht; zwingender Verbraucherschutz eines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates bleibt unberührt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern wird, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Vereinssitz vereinbart. Unwirksame Klauseln werden nicht automatisch durch eine wirtschaftlich ähnliche Klausel ersetzt; an ihre Stelle tritt das Gesetz.

GeldStrategen Akademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Kann eine konkrete Verbraucherbeschwerde nicht beigelegt werden, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen gemäß § 19 Abs. 3 AStG gesondert erteilt.

Fassung August 2026 · Stand: 17. August 2026

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